V-Recht
2012-07-08
Zwei kürzliche Ereignisse in Deutschland lassen aufhorchen und steigern die Besorgnis über die rechtsstaatliche Lage dort. Es geht um eine Art Vertrauensrecht (V-Mann-Wesen), das zu einem extremen Vertrauenseinbruch rechtsstaatlicher deutscher Einrichtungen führte. Einerseits die spärlichen, aber doch deutlichen Aufdeckungen der Machenschaften und Arbeitsweisen des deutschen Verfassungsschutzes, andererseits der soeben zu Ende gegangene Prozess gegen Verena Becker, in dem das Gericht nicht in der Lage oder nicht Willens war, Näheres zu ergründen und endlich die Fragen nach den Mördern von 1977 des Generalbundesanwalts Siegfried Buback und zwei Begleitern offenzulegen.
Kolumne “Wort zum Sonntag”, Haimo L. Handl, 8. 7. 2012
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