Widerspruechlichkeiten

Date 2010-04-11

Mit 16 Jahren darf man bei uns sich legal sexuell betätigen, man darf schon wählen und das politische Leben mitbestimmen, aber nicht in ein Solarium. Die elterliche Gewalt ist noch nicht ganz aufgehoben, und wenn etwas “schiefgeht”, wird das jugendliche Alter mildernd berücksichtigt. Für die politische Wahl gilt das natürlich nicht.

Kolumne “Wort zum Sonntag” von Haimo L. Handl, 11.04.2010

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